Ziel der Ausbildung
- Staatlich anerkannte Erzieherin, staatlich anerkannter Erzieher
- Ergänzung Fachhochschulreife
Aufnahmevoraussetzungen
- Mittlere Reife oder Fachschulreife
- sowie erfolgreicher Abschluss des einjährigen Berufskollegs für Sozialpädagogik
- oder fachgebundene Hochschulreife oder Fachhochschulreife oder allgemeine Hochschulreife und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe
- oder Berufsabschluss staatlich anerkannte Kinderpflege
- (weitere Zugangsmöglichkeiten können an der ausbildenden Schule erfragt werden)
Dauer der Ausbildung
- Die gesamte Ausbildung dauert 3 Jahre. (Zweijährige schulische Ausbildung und im Anschluss ein einjähriges Berufspraktikum)
Sozialpädagogische Praxis
- Die Praktika in der Erzieherausbildung finden in Form von Tages‐ und Blockpraktika in den Arbeitsfeldern des Berufsbildes einer Erzieherin / eines Erziehers statt (u.a. Krippen‐ und Elementarbereich, Hort, Jugendzentrum, ...).
- Im Rahmen der Ausbildung müssen mindestens zwei Altersbereiche abgedeckt werden
- Während der Ausbildung erfolgt mindestens einmal ein Einrichtungswechsel
- Die Auszubildenden werden von einer erfahrenen Praxisanleitung betreut.
Berufspraktikum
- Das Berufspraktikum dauert ein Jahr und findet an einer von der Schule anerkannten Praxisstelle statt. Mit erfolgreich abgeschlossenem Berufspraktikum und bestandenem Kolloquium wird das Zeugnis der staatlichen Anerkennung erworben.
Erwerb der Fachhochschulreife
- Mit dem erfolgreichen Besuch des Zusatzunterrichtes in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch und anschließender Fachhochschulreifeprüfung kann mit Abschluss der Berufsausbildung die Fachhochschulreife erworben werden.